Unsere Miet-Charta legt unter anderem Obergrenzen für Mieterhöhungen, Kappungsgrenzen nach Einzug und nach drei Jahren sowie die Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse unserer Mieter fest. Ziel ist ein fairer, sozialverträglicher Umgang mit unseren Mieterinnen und Mietern.